UNSERE SPIELREGELN IM E-WERK ERLANGEN

Wo bin ich hier eigentlich gelandet?

Das Kulturzentrum E-Werk versteht sich als weltoffen & diskriminierungsfrei. Wir begreifen uns als Ort, der Vielen gehört - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter oder Weltanschauung. Bei uns ist jeder Mensch willkommen, der diese Grundsätze teilt. In unserem Haus gibt es keinen Platz für Hass, Rassismus, Sexismus, Homophobie und andere Formen von Diskriminierung. Als Unterzeichner der Erklärung „Die Vielen“ (www.dievielen.de/erklaerungen) bekennen wir uns zur Vielfältigkeit unserer Gesellschaft und leben diese in unserem Haus.

Spielregeln

No Means No!
Diskriminierende Handlungen gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung – egal ob mit Blicken, Worten oder körperlich – sind sexistisch und Formen sexualisierter Gewalt. Ob eine Situation übergriffig ist oder nicht, entscheidet alleine die betroffene Person!

Flirt – Don't Hurt!
Im Nachtleben gelten dieselben Regeln zwischenmenschlichen Kontakts wie überall sonst. Alle Beteiligten müssen einverstanden sein. Jede Person entscheidet selbst darüber, wie viel Nähe sie zulässt und wie viel Distanz nötig ist. Alkoholkonsum entschuldigt keine Belästigung!

Need Help?
Solltest du mitbekommen, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird – oder solltest du selbst Opfer von diskriminierendem Verhalten geworden sein, hole dir Unterstützung und melde dich bitte bei unseren Mitarbeiter*innen.

GHB/KO-Tropfen
Leider bleibt auch unser Haus nicht verschont von Menschen, die ihren Mitmenschen GHB/KO-Tropfen verabreichen. Sollte es Dir beim Besuch des E-Werks schlecht gehen, Dir übel und/oder schwindelig sein, ohne, dass Du weißt, woher das kommt oder solltest Du eine verdächtige Situation beobachten, sprich unser Personal an der Bar, der Garderobe oder am Einlass an. Wir nehmen Dich ernst und helfen Dir.
Wenn Du jemandem GHB/KO-Tropfen verabreichst, machst Du Dich strafbar und bist nicht willkommen in unserem Haus. Du erhältst von uns ein Hausverbot im E-Werk, sowie eine Strafanzeige mind. nach §224 StGB/gefährliche Körperverletzung.