Kinder im E-Werk
Mein Kind im E-Werk
Das E-Werk bietet viele unterschiedliche Veranstaltungsformate an, die für Kinder – je nachdem – bedingt, nur ab einem gewissen Alter oder sehr gut geeignet sind.
Grundsätzlich gilt, dass wir Kinder vor hohen Lautstärken und überfordernden Situationen schützen möchten, daher verlangen wir, dass für alle Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei Konzerten und sonstigen Musikveranstaltungen ein adäquater, kindgerechter Gehörschutz mitgeführt und am Einlass vorgezeigt werden muss. Haben Sie keinen Gehörschutz dabei, muss kostenlos (gegen Pfand) Gehörschutz für Kinder bei uns geliehen werden. Für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene stellen wir weiterhin gratis Einmal-Hörschutz an unseren Theken bereit.
Bei Unsicherheit geben wir Ihnen – neben unserem untenstehenden Leitfaden - gerne eine Einschätzung dazu.
Hier finden sie einen Leitfaden zu Orientierung:
Darf mein Kind mit mir zu einer Veranstaltung ins E-Werk?
Zu Konzerten und sonstigen Musikveranstaltungen (ausgenommen Partys!) haben Kinder grundsätzlich erst ab 6 Jahren Zutritt. Bis 14 Jahren geht dies auch nur in Begleitung mindestens einer erziehungsberechtigten Person.
Für Kulturveranstaltungen, die familiengerecht sind, gilt diese Grenze nicht. Darunter fallen Veranstaltungen wie unsere Kinderprogramme, Kulturfeste, Kleinkunst & Kabarett, Theater oder Tanz, Quiz, Bingo und Kino (hier gilt die FSK). Natürlich empfehlen wir bei Kleinkindern auch hier einen Gehörschutz zur Sicherheit.
Ein Besuch der Kellerbühne, ein Abend im Biergarten oder eine Teilnahme an den Gruppentreffen sind natürlich ebenfalls in jedem Alter möglich (ggf. mit Begleitperson).
Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Regelung bei einer bestimmten Veranstaltung oder einem bestimmten Format gilt, informieren sie sich gerne unter 09131 8005 0.
Darf mein Kind allein ins E-Werk?
Ab 14 Jahren darf ihr Kind Kulturveranstaltungen und ausgewiesene Jugendveranstaltungen bis 00 Uhr besuchen.
Unsere Partys sind grundsätzlich erst ab 18 Jahren, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Jugendveranstaltung ausgewiesen. Bei einer solchen Jugendveranstaltung gilt ein Rauchverbot auch im Gartenbereich, es gibt keinen ‚harten‘ Alkohol an den Theken und Wein und Bier erst ab 16 Jahren.
Grundlegend gilt bei uns das Jugendschutzgesetz. (Mehr Infos zu den Partys im E-Werk und den Jugendschutzbestimmungen gibt es hier.)
Ab wann zahle ich für mein Kind/zahlt mein Kind Eintritt?
Konzerte und Kulturveranstaltungen mit Eintritt abseits von explizit an Kinder gerichteten Veranstaltungen sind ab dem vollendeten 8. Lebensjahr kostenpflichtig. Das bedeutet, dass der gleiche Eintritt wie für erwachsene Personen gilt, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Der Zutritt zu solchen Veranstaltungen ist für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr somit kostenfrei und es muss keine Freikarte für diese gelöst werden. In diesem Fall besteht allerdings auch kein Sitzplatzanspruch. Für Veranstaltungen, deren Zielpublikum Kinder sind, fällt der in der Veranstaltung angegebene Eintrittspreis an.