Jugendschutz

ALTERSBESCHRÄNKUNGEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

Das Kulturzentrum E-Werk ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Daher gelten gemäß Jugendschutzgesetz für den Besuch von Kulturveranstaltungen und spezieller Jugend-Veranstaltungen weitgehendere zeitliche Regelungen hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkungen für Besucher*innen unter 18 Jahren. Aufgrund des Jugendschutzgesetzes und in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt ist der Besuch von Veranstaltungen im Kulturzentrum E-Werk gemäß dem Schema auf der Grafik geregelt.Klick aufs Bild! 
Zu Kulturveranstaltungen (Konzerte, Comedy, Lesungen, Kabarett, Theater, Diskussionen, Slams, Kleinkunst, Quiz) sowie Jugendveranstaltungen (Stadt SMV usw) dürfen Jugendliche ab 12 Jahren bis 22:00 Uhr kommen. Zu Partyveranstaltungen und anderen Veranstaltungen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht kommen. Ausnahmen siehe unten zum Thema "Sorgerechtsübertragung". 

SORGERECHTS-ÜBERTRAGUNGEN ("PARTYZETTEL")

Bei Kultur- und Bildungsveranstaltungen sowie in besonderen Fällen werden sogenannte „Sorge-rechtsübertragungen“ (SRÜ) akzeptiert, die den Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren nach 24 Uhr in Begleitung einer beauftragten volljährigen Person zulassen. Sorgerechtsübertragungen werden im Kulturzentrum E-Werk gemäß folgendem Schema akzeptiert.

Sorgerechtsübertragungen sind mindestens zwei Tage vor der Veranstaltung durch eine*n Erziehungsberechtigte*n einzureichen (per Post oder per e-mail an info@e-werk.de). Du kannst die Veranstaltung nur dann besuchen, wenn Du von uns eine Bestätigung erhalten hast, dass dies möglich ist. Minderjährige Besucher*innen mit einer von uns nicht bestätigten Sorgerechtsübertragung, erhalten am Abend keinen Zutritt in unser Haus.

Sorgerechtsübertragungen (Party- oder Muttizettel)

Wenn Du noch nicht 18 bist, aber trotzdem bei einer unserer Partys, nach 0 Uhr bei einem Konzert oder einer Bildungsveranstaltung dabei sein möchtest, dann kann Dir eine Sorgerechtsübertragung dabei helfen. Wir lassen bei vielen Veranstaltungen Partyzettel zu, behalten uns aber vor, diese auch bei manchen Veranstaltungen abzulehnen.

Was genau ist eine Sorgerechtsübertragung?

Der Mutti- oder Partyzettel ist rein rechtlich betrachtet eine Erziehungsbeauftragung. Das bedeutet, dass Deine Eltern die Aufsichtsverantwortung von sich auf eine andere, volljährige Person übertragen. Auf diese Weise können Dir Deine Eltern den Zutritt zu Veranstaltungen verschaffen, die Du aufgrund Deines Alters, ohne diese Übertragung, nicht besuchen dürftest.

Die Erziehungsbeauftragung ist gemäß §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes streng geregelt. Es besagt, dass eine volljährige Person über 18 Jahren für einen bestimmten Zeitraum die Erziehungsaufgaben der Eltern oder des Vormunds eines*r Jugendlichen oder Minderjährigen übernehmen kann.

Wann benötigst Du im E-Werk einen Muttizettel?

Das Jugendschutzgesetz in Deutschland sieht vor, dass Jugendliche und Minderjährige ohne Aufsicht nur bis zu gewissen Zeiten und je nach Art der Veranstaltung ausgehen dürfen. Wenn Du im E-Werk ein Konzert (oder Festival) besuchen möchtet, dass länger als bis 24 Uhr dauert, benötigst Du einen Partyzettel. Ebenso dürfen 16- bis 18-Jährige an unseren Partys nur mit einer Sorgerechtsübertragung teilnehmen. Sofern Deine Eltern einverstanden sind, den Zettel für Dich auszufüllen und die Aufsichtspflicht somit an eine volljährige Begleitperson zu übertragen, darfst Du, nach Absprache mit uns, die Veranstaltung besuchen. Einzige Voraussetzung ist, dass Du Dich die Zeit während Deines Besuchs in der Nähe Deiner Begleitperson aufhältst. Andernfalls drohen dieser Person ernsthafte Konsequenzen, sollte Dir etwas zustoßen.

Wie lange darfst Du mit Muttizettel bleiben?

Generell darfst Du mit einer Sorgerechtsübertragung so lange bleiben wie Du möchtest, allerdings nur, wenn die eingetragene Begleitperson den ganzen Abend an Deiner Seite ist. Sollten wir mitbekommen dass der*die Begleiter*in nur unterschrieben hat, und sich nicht bei Dir befindet, haben wir das Recht Dich auch wieder vom Haus zu verweisen. Es ist wichtig, dass Du Dir im Klaren darüber bist, dass Deine Begleitperson für Dich verantwortlich ist. Weiterhin behalten wir uns vor, dass, sollten wir merken, dass ein*e Minderjährige*r hochprozentigen Alkohol von einer Begleit- oder anderen Person erhält, beide von der Veranstaltung zu verweisen.

Was musst Du beim Ausfüllen der Sorgerechtsübertragung beachten?

Bitte fülle den Zettel gewissenhaft aus und stelle sicher, dass alle Angaben richtig und wahrheitsgetreu sind.

Sorgerechtsübertragungen sind mindestens zwei Tage vor der Veranstaltung durch eine*n Erziehungsberechtigte*n einzureichen (per Post oder per e-mail an info@e-werk.de). Du kannst die Veranstaltung nur dann besuchen, wenn Du von uns eine Bestätigung erhalten hast, dass dies möglich ist. Minderjährige Besucher*innen mit einer von uns nicht bestätigten Sorgerechtsübertragung, erhalten am Abend keinen Zutritt in unser Haus.

Bitte verwende unser Formular, dass Du auf dieser Seite runterladen kannst und sende uns Deinen Partyzettel mit einer Kopie des Ausweises des Elternteils zu, dass diesen unterschrieben hat.

Am Abend der Veranstaltung musst Du eine Kopie der Sorgerechtsübertragung, sowie eine Kopie des Ausweises des Elternteils das unterschrieben hat, bei Dir führen.

Informationen für Eltern

Die Sorgerechtsübertragung wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Freiheiten von Jugendlichen und Minderjährigen zu erweitern, obwohl sie bis zur gesetzlichen Volljährigkeit der Aufsichtspflicht unterliegen. Uns ist es wichtig, dass die Eltern von Minderjährigen sicherstellen, dass die Person, die das Sorgerecht für den Abend übernimmt auch wirklich volljährig ist und den ganzen Abend auf der Veranstaltung bleibt und uns als Ansprechperson zur Verfügung steht.

Wichtig für Dich als Erziehungsbeauftragte*r

Wer sich dazu bereit erklärt, die Aufsicht für eine*n Minderjährige*n zu übernehmen, trägt die volle Verantwortung. Das sollte Dir immer bewusst sein und entsprechend solltest Du handeln. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Abgabe des Muttizettels und dem Zutritt zu unserer Veranstaltung. Sollte dem*r Minderjährigen etwas zustoßen, kann der*die Erziehungsbeauftragte dafür verantwortlich gemacht werden.

Als Begleitperson für Minderjährige solltest Du ein Vorbild für den*die Jugendliche*n sein.

Aufgrund der hohen Verantwortung solltest Du nur für eine Person und nicht für ganze Gruppen unterschreiben. Wir behalten uns vor, Sorgerechtsübertragungen die für mehr als eine Person gelten, abzulehnen.

 

 Download Sorgerechtsübertragung - klick!

 

 

Hier gibt es das Formular zur Sorgerechtsübertragung zum Download: Sorgerechtsübertragung