Das neu verfasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung der bayerischen Staatsregierung nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher nur die Basisschutzmaßnahmen um und damit fällt im Kultur- und Gastrobetrieb die Maskenpflicht, jegliche Zugangsregelung (wie 2G+, 2G oder 3G) oder andere Beschränkungen.
Wir haben intern im E-Werk diskutiert und eine Entscheidung wie wir uns in der aktuellen Situation verhalten und positionieren fiel uns schwer. Dass die Politik die Verantwortung abgibt an Betreiber*innen von Kulturorten sowie ins Private erscheint uns bedenklich im Angesicht der jetzigen Corona-Infektionslage.Trotzdem sehen wir keine Möglichkeit sinnvoll und praktikabel Regeln aufrechtzuerhalten und natürlich freuen wir uns auch das E-Werk einfach wieder frei und ohne strenge Einlasskontrollen und Regeln für euch öffnen zu können.
Ab Sonntag den 3.4. gibt es keine Zugangsbeschränkung, kein 2G oder 3G und keine Maskenpflicht mehr im E-Werk!
Wir bieten weiterhin die Möglichkeit sich vor Ort die Hände zu desinfizieren, gerne könnt Ihr auch weiterhin Masken tragen und vor allen Dingen auch weiterhin die Möglichkeit nutzen euch (auch direkt an der Teststation neben dem E-Werk) testen zu lassen. Bitte testet euch verantwortungsvoll vor und nach Veranstaltungen. Achtet auf euch und eure Mitmenschen.
Wir freuen uns euch im E-Werk wiederzusehen. ❤
Testmöglichkeiten in Erlangen:
Es gibt bereits wieder ausreichend Testmöglichkeiten in Erlangen, auch direkt vor dem E-Werk.
Eine Übersicht findet ihr hier: www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-2101/
Die Teststation am E-Werk findet ihr online unter apo-schnelltest.de/teststation-e-werk
WIR BITTEN EUCH:
▶︎ Bleibt zuhause, wenn ihr euch krank fühlt
▶︎ Testet euch so oft wie möglich
▶︎ Es gibt keine Maskenpflicht mehr, ihr könnt die Maske aber gerne freiwillig weiter tragen um euch und andere zu schützen
▶︎ Wascht eure Hände regelmäßig gründlich oder desinfiziert sie. Dazu stehen ausreichend Hygienestationen zur Verfügung.
▶︎ Hustet oder niest bitte nur in die Armbeuge und nicht in die Hand. Wendet euch dabei von anderen Personen ab.
Diese Einlassbeschränkung wird für immer Bestehen bleiben:
▶︎ Kein Einlass bei Anzeichen von Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, Antisemitismus und Homophobie.
WIR BIETEN EUCH:
▶︎ Lüftungen mit ausreichend Frischluft-Zufuhr
▶︎ Kontaktloses Scannen der Tickets
▶︎ Möglichkeiten zur Handdesinfektion
Achtet bitte weiter auf euch und die Menschen um euch herum. Seid lieb zueinander und solidarisch. Nur gemeinsam und geimpft kommen wir aus dieser Pandemie raus!
Da sich die Situation natürlich je nach Infektionsgeschehen auch wieder ändern kann, liegt es im Rahmen des Möglichen, dass wir wieder Präventionsmaßnahmen einführen müssen. Der entsprechende Auszug aus unseren ABGs zu dem Thema sieht folgendermaßen aus:
Sofern es die Pandemielage (Coronavirus, SARS-CoV2 oder Varianten hiervon oder andere Viren) erforderlich machen sollte, und dies auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtslage zulässig ist, hat die E-Werk Kulturzentrum GmbH das Recht, von Konzertbesucher*innen die Vorlage eines aktuellen negativen PCR- Testes oder zertifizierten Antigen-Schnelltestes auf das Coronavirus (SARS-CoV2 oder Varianten hiervon), der tagesaktuell oder nicht älter als 24 Stunden sein darf und/oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung und/oder einer vollständig ausgeheilten Infektion) zu verlangen sowie angemessene Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) durchzuführen und den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern diese Nachweise und Kontrollen nicht gemäß den Anforderungen (digital und/oder analog) dem oder der Veranstaltern oder dessen Beauftragten zur Prüfung vorgelegt oder durchgeführt werden.
Die E-Werk Kulturzentrum GmbH kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen gemäß den gültigen Corona-Schutzverordnungen in der jeweils aktuellen Fassung des Bundeslandes Bayern bzw. der Bundesrepublik Deutschland oder des für die Veranstaltung geltenden Hygiene- und Schutzkonzeptes anordnen (z.B. Abstandsgebote, Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, FFP2 Mundschutz) oder soweit dies gesetzlich gefordert wird, Gesundheitsdaten erheben und diese Daten erforderlichenfalls an die zuständigen Behörden übermitteln.
Kommen Konzertbesucher*innen der Aufforderung nach oder den Präventionsmaßnahmen nicht nach, kann der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert werden. Eine Erstattung des Ticketkaufpreises findet bei einer Verweigerung nicht statt. Konzertbesucher*innen haben sich eigenständig, kurzfristig über die örtlich geltenden Bestimmungen für die Veranstaltung zu informieren und den entsprechenden Präventionsmaßnahmen Folge zu leisten, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten.
Weitere Infos und Quellen:
Die Corona-Regeln des E-Werks richten sich nach der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, einsehbar unter www.gesetze-bayern.de.
Corona-Ampel für Bayern: corona-ampel-bayern.de
Corona-Regeln für Erlangen: Corona-Virus - Erlangen - Portal der Stadt Erlangen
Alle Veranstaltungstermine & Infos zu Verlegungen HIER.